SBTi Net-Zero Standard 2.0: Was sich ändert und was Unternehmen jetzt vorbereiten sollten

Der SBTi Corporate Net-Zero Standard 2.0 ist noch nicht final. Der aktuell veröffentlichte Stand ist der zweite Konsultationsentwurf. Für Unternehmen ist das entscheidend: Neue Targets können weiterhin unter V1.3 bis zum 31. Dezember 2027 eingereicht werden. Ab dem 1. Januar 2028 soll Version 2 für neue Targets gelten. Bestehende near-term targets sollen nach aktuellem SBTi-Stand bis zum Ende ihres Zielzeitraums gültig bleiben.
Der neue Standard ist mehr als ein Update einzelner Kriterien. Der Entwurf baut die SBTi von einem reinen Zielsetzungsrahmen stärker zu einem laufenden System aus Zielsetzung, Umsetzung, Fortschrittsnachweis und Zielerneuerung aus. Für Unternehmen heißt das: Wer heute nur auf die nächste Validierung schaut, denkt zu kurz. Künftig werden Datenqualität, Governance, Transition Plan und laufende Transparenz deutlich wichtiger.
Die Science Based Targets initiative (SBTi) ist eine globale Organisation, die Unternehmen hilft, wissenschaftlich fundierte Klimaziele zur CO2-Reduktion festzulegen. Sie stellt sicher, dass Klimaschutzmaßnahmen mit dem 1,5-Grad-Ziel des Pariser Abkommens übereinstimmen.
Das Wichtigste in Kürze
- V2 ist noch nicht final. Die zweite öffentliche Konsultation ist geschlossen; die finale Fassung ist noch nicht veröffentlicht.
- V1.3 bleibt relevant. Neue Targets können bis Ende 2027 weiter unter V1.3 eingereicht werden; ab 2028 soll V2 für neue Targets gelten.
- Aus der Einreichung wird ein Zielzyklus. V2 arbeitet mit Entry Check, Initial Validation und Renewal Validation.
- Governance und Transition Plan werden aufgewertet. Verantwortung, Vorstandseinbindung und ein veröffentlichter Transition Plan rücken stärker ins Zentrum.
- Scope 2 wird strenger, Scope 3 fokussierter. Gleichzeitig bleiben Offsets weiter außen vor, wenn es um die Zielerreichung geht.
Was gilt aktuell wirklich?
Viele Unternehmen stellen gerade dieselbe Frage: Sollten wir mit der Zielsetzung warten, bis V2 final ist? Die offizielle Antwort der SBTi ist klar: nein. Die SBTi bezeichnet V1.3 ausdrücklich weiterhin als glaubwürdigen und belastbaren Rahmen und empfiehlt Unternehmen, jetzt mit der Zielsetzung zu starten, statt auf die finale V2-Veröffentlichung zu warten. Maßnahmen und Strukturen, die heute unter V1.3 aufgebaut werden, sollen laut SBTi auch für die spätere Ausrichtung auf V2 relevant bleiben.
Für die Praxis bedeutet das: Wer noch keine validierten Ziele hat, sollte nicht in eine Wartehaltung verfallen. Sinnvoller ist ein zweigleisiger Ansatz: V1.3 nutzen, wenn zeitnah eine Einreichung sinnvoll ist – aber die eigene Daten-, Governance- und Reporting-Architektur bereits V2-tauglich aufbauen. Diese Linie ist deutlich belastbarer als das Abwarten auf einen finalen Standard.
Die wichtigsten Änderungen gegenüber V1.3
1. Aus Zielsetzung wird ein laufender Zielzyklus
Eine der wichtigsten Änderungen ist die neue Prozesslogik. Der Entwurf verankert einen Zyklus aus Entry Check, Initial Validation und Renewal Validation. Dazu kommen mögliche Spot Checks und ein stärkerer Fokus auf die Bewertung tatsächlicher Fortschritte. Das verschiebt den Charakter der SBTi deutlich: weg von einem einmaligen Zielsetzungsprojekt, hin zu einem fortlaufenden Steuerungs- und Nachweissystem.
Für Unternehmen ist das relevant, weil damit auch die internen Prozesse anders gedacht werden müssen. Klimaziele sind dann nicht mehr nur ein Thema für Bilanzierung und Einreichung, sondern für laufende Steuerung, Fortschrittskontrolle und regelmäßige Nachschärfung.
2. Governance, Verantwortung und Transition Plan werden viel wichtiger
V2 verlangt nicht nur Emissionsziele, sondern eine klar verankerte Net-Zero-Ambition im Unternehmen. Im Entwurf steht ausdrücklich, dass Verantwortung in der Governance-Struktur verankert und die Ambition vom höchsten Leitungsgremium formell beschlossen werden soll. Außerdem sollen Unternehmen Mechanismen für regelmäßige Überprüfung und Fortschrittsveröffentlichung aufsetzen.
Noch wichtiger für die Praxis: Der Entwurf sieht vor, dass Category-A-Unternehmen innerhalb von 12 Monaten nach Initial Validation einen Transition Plan veröffentlichen sollen; Category-B-Unternehmen werden dazu nachdrücklich ermutigt. Dabei verweist der Standard direkt auf Rahmen wie TPT und ESRS E1-1. Das macht SBTi 2.0 deutlich anschlussfähiger an CSRD- und ESRS-Logiken.
3. Unternehmen werden stärker differenziert
Der Entwurf unterscheidet zwischen Category A und Category B. Dahinter steckt die Idee, Größe und operativen Kontext stärker zu berücksichtigen. Kleinere Unternehmen und Unternehmen in anderen Einkommenskontexten erhalten an mehreren Stellen mehr Flexibilität als große Unternehmen.
Für den Mittelstand ist das grundsätzlich positiv. Gleichzeitig bedeutet es nicht, dass die Anforderungen verschwinden. Der Standard wird differenzierter, aber nicht weichgespült. Gerade bei Transparenz, Scope-Logik und Fortschrittsnachweis bleibt V2 anspruchsvoll.
4. Basisjahr und Datenqualität werden ernster genommen
Ein Punkt, der oft unterschätzt wird: Das Basisjahr soll im Entwurf grundsätzlich das jüngste Jahr mit umfassenden Daten sein. Außerdem ist das Basisjahr nicht mehr dauerhaft fix, sondern kann sich mit einem neuen Zielzyklus neu setzen. Das ist ein deutlicher Bruch mit der Praxis vieler Unternehmen, die über Jahre mit einem älteren Referenzjahr arbeiten.
Hinzu kommt: Die Datenbasis soll stärker abgesichert werden. Der Entwurf verlangt Assurance über die Zielsetzungsdaten; für Category-A-Unternehmen soll auch die Datengrundlage zur Substantiierung der Zielperformance durch third-party assurance gestützt werden. Wer heute nur mit groben Näherungen oder unstabilen Datensätzen arbeitet, bekommt damit ein reales Umsetzungsproblem.
5. Scope 1 wird eigenständiger und verbindlicher
Unter V2 werden Scope 1, 2 und 3 nicht mehr so stark unter einer gemeinsamen Zielhülle geführt. Gerade Scope 1 wird eigenständiger aufgesetzt. Der Entwurf verlangt, dass long-term targets 100 Prozent der Scope-1-Emissionen abdecken. Gleichzeitig führt er neue methodische Optionen ein, darunter auch einen Asset Decarbonization Plan für emissionsintensive Aktivitäten.
Praktisch ist das wichtig, weil operative Emissionen dadurch stärker in reale Transformationspfade übersetzt werden: also in Anlagen, Brennstoffe, Technologieumstellungen und physischen Asset-Ersatz – nicht nur in abstrakte Prozentziele.
6. Scope 2 wird deutlich strenger
Bei Scope 2 wird der Entwurf klar schärfer. Er führt Anforderungen an low-carbon electricity, Vertragsqualität, physische Lieferbarkeit, Anlagenalter, annual matching und schrittweise auch hourly matching ein. Für Verbrauchsjahre vor 2030 gilt noch annual matching; ab 2030 soll für bestimmte größere Stromverbraucher hourly matching greifen.
Das ist für viele Unternehmen einer der wichtigsten Punkte in V2. Der Entwurf macht deutlich, dass künftig nicht jedes pauschale „Grünstrom“-Narrativ trägt. Wichtiger wird, woher der Strom kommt, wie die Attribute beschafft werden und wie eng Verbrauch und Beschaffung zeitlich sowie geografisch zusammenpassen.
7. Scope 3 wird fokussierter statt pauschal breiter
Bei Scope 3 liegt eine der größten praktischen Veränderungen. Der Entwurf arbeitet stärker mit signifikanten Scope-3-Kategorien und Priority Emission Sources. Signifikant sind Kategorien, die jeweils mindestens 5 Prozent der gesamten Scope-3-Emissionen ausmachen. Das verschiebt den Fokus weg von einer rein pauschalen Flächenabdeckung und hin zu den größten Hebeln.
Für Unternehmen ist das eine Chance – aber nur, wenn die Scope-3-Architektur sauber aufgebaut ist. Wer seine wesentlichen Kategorien, Warengruppen, Transportpfade oder Nutzungsphasen nicht sauber priorisiert, kann die neue Flexibilität nicht sinnvoll nutzen. Wer das dagegen gut vorbereitet, kann Scope 3 künftig stärker an den tatsächlich relevanten Emissionsquellen ausrichten.
8. Offsets bleiben keine Abkürzung
Der Entwurf bleibt in einem Punkt klar: Offsets zählen nicht zur Erfüllung der Reduktionsziele. Die offizielle SBTi-Seite sagt ausdrücklich, dass schnelle und tiefe Dekarbonisierung in der eigenen Wertschöpfungskette im Zentrum bleiben muss. Auch der Entwurf selbst untersagt das Netting externer Minderungswirkungen gegen das eigene Inventar.
Neu ist allerdings der Rahmen der Ongoing Emissions Responsibility. Unternehmen können offenlegen, ob und in welchem Umfang sie während ihrer Transformation Verantwortung für laufende Emissionen übernehmen wollen. Das ist als zusätzlicher Anerkennungsmechanismus gedacht – nicht als Ersatz für Reduktion im eigenen Geschäft.
Was Unternehmen jetzt konkret vorbereiten sollten
Wer sich heute auf SBTi 2.0 vorbereiten will, braucht keinen Perfektionismus, aber eine klare Reihenfolge.
1. Die Datenbasis aufräumen.
Das wichtigste Fundament ist eine belastbare CO2-Bilanz mit einem aktuellen, nachvollziehbaren Basisjahr. Gerade weil der Entwurf auf das jüngste Jahr mit umfassenden Daten abstellt, sollten Unternehmen veraltete Referenzjahre und schwache Datenlücken nicht weiter mitschleppen.
2. Scope 1, 2 und 3 sauber trennen.
V2 behandelt die Scopes deutlich eigenständiger. Wer sie intern noch zu stark in einer einzigen Klimaziel-Logik vermischt, wird es später schwerer haben – vor allem bei Scope 2 und bei der Priorisierung von Scope 3.
3. Scope 3 priorisieren statt verteilen.
Unternehmen sollten früh definieren, welche Kategorien tatsächlich die größten Emissionshebel enthalten. Gerade bei eingekauften Gütern, Transport, Nutzung oder Lieferketten lohnt sich eine saubere Wesentlichkeitsanalyse.
4. Governance und Verantwortlichkeiten festlegen.
V2 ist kein reines Nachhaltigkeitsthema. Einkauf, Energie, Produktion, Finance, Management und Kommunikation müssen stärker zusammenspielen. Ohne klare Zuständigkeiten wird ein Transition Plan schnell nur Papier.
5. Reporting und Nachweise mitdenken.
Fortschrittsmessung, öffentliche Berichterstattung und Assurance sollten nicht erst kurz vor der Validierung aufgesetzt werden. Unternehmen, die das früh mitdenken, bauen weniger Reibungsverluste auf.
Fazit
SBTi 2.0 ist keine kosmetische Überarbeitung. Der Entwurf verschiebt den Schwerpunkt des Standards deutlich: weg von einer einmaligen Zieldefinition und hin zu einem laufenden System aus Governance, Validierung, Fortschrittskontrolle und Zielerneuerung. Strenger wird der Rahmen vor allem bei Governance, Scope 2, Reporting und Nachweisführung. Flexibler wird er vor allem bei Scope 3 – allerdings nur dort, wo mehr Fokus die Wirksamkeit verbessert.
Für Unternehmen ist deshalb nicht die Frage, ob sie auf V2 warten sollten. Die bessere Frage lautet: Wie nutzen wir V1.3 sinnvoll – und bauen gleichzeitig die Voraussetzungen auf, die unter V2 entscheidend werden? Genau darin liegt aktuell der praktikabelste und strategisch sauberste Weg.


