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Hinweisgebersystem von RITTWEGER und TEAM GmbH

Integrität ist Voraussetzung für eine vertrauensvolle Zusammenarbeit – intern wie extern.

Damit mögliche Verstöße gegen geltendes Recht oder unternehmensinterne Regelungen frühzeitig erkannt und adressiert werden können, stellt die RITTWEGER und TEAM GmbH ein geschütztes Hinweisgebersystem zur Verfügung.

Über diese Plattform können konkrete Hinweise sicher, vertraulich und auf Wunsch anonym abgegeben werden. Alle Meldungen werden sorgfältig geprüft. Hinweisgebende Personen sind vor Benachteiligungen geschützt und jede Form von Repressalien ist ausgeschlossen. Das System dient insbesondere der Meldung tatsächlicher oder vermuteter Verstöße in folgenden Bereichen:

  • Korruption und Bestechung
  • Betrug
  • Datenschutz sowie Informationssicherheit von Unternehmens- oder Kundendaten
  • Diskriminierung und Belästigung

Der Hinweisgeberkanal darf ausschließlich für Meldungen genutzt werden, die nach bestem Wissen und Gewissen erfolgen. Vorsätzliche oder grob fahrlässige Falschmeldungen sind nicht erlaubt. Ein solcher Missbrauch kann gemäß § 38 Hinweisgeberschutzgesetz schadensersatzpflichtig sein und arbeits- oder strafrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen.

Hinweise zum Ablauf

Das Verfahren folgt einem klar definierten und transparenten Ablauf mit dem Ziel, Missstände wirksam zu beheben und eine angemessene Lösung herbeizuführen. Bereits bei der Einreichung der Meldung wird vom Hinweisgeber ein individuelles Passwort festgelegt. Zusätzlich wird automatisch eine persönliche Status-URL erzeugt. Diese Status-URL sollte gemeinsam mit dem gewählten Passwort sicher aufbewahrt werden, da nur so ein späterer Zugriff auf die Statusmeldung der Meldung möglich ist.

Mit diesen Zugangsdaten kann der Vorgang zu einem späteren Zeitpunkt erneut aufgerufen werden – ohne Offenlegung der eigenen Identität –, um

  • die Einordnung der Meldung (Annahme oder Ablehnung als Beschwerde) und die weiteren Verfahrensschritte nachzuvollziehen,
  • Informationen zu vorgesehenen Bearbeitungsfristen und zum geplanten Vorgehen zur Lösungsfindung einzusehen,
  • auf Rückfragen zu reagieren sowie bei Bedarf ergänzende Informationen oder Dokumente bereitzustellen.

Hinweisgebende werden gebeten, den Sachverhalt möglichst konkret zu schildern (Art des Vorfalls, Ort, Zeitpunkt sowie beteiligte Personen) und – sofern vorhanden – geeignete Nachweise zur Unterstützung der Prüfung bereitzustellen. Dokumente können im PDF-Format hochgeladen werden.

Für allgemeine Beschwerden oder Feedback stehen weiterhin die bekannten Kommunikationswege zur Verfügung.

Hinweis vertraulich melden

Ihre Meldung wird anonymisiert verarbeitet. Bitte notieren Sie nach dem Absenden den Status-Link und Ihr Passwort.

Erlaubtes Format: PDF, max. 10 MB

Maximal 100 Zeichen