Green Claim Nachhaltigkeitskommunikation.
RITTWEGER + TEAM verbindet Kommunikation, Design und Nachhaltigkeitsberatung – und unterstützt Marketing‑, Nachhaltigkeits‑ und Produktteams dabei, Green Claims (Umweltaussagen) so formulieren, dass sie wirken und gleichzeitig EmpCo-konform abgesichert sind.
EmpCo-konformes Green Marketing und glaubwürdige Produktkommunikation – vom Packaging bis zur Website
Warum Green Claims jetzt zur Pflichtaufgabe im Marketing werden
Viele Unternehmen kommunizieren bereits Nachhaltigkeitsvorteile – aber der Markt zeigt: Die Lücke zwischen Anspruch und Nachweis ist groß.
Eine Untersuchung von 163 Green Claims von 78 Marken im deutschen Einzelhandel (Berlin, Ende 2023) kommt zu einem ernüchternden Ergebnis: Nur 3 Claims (≈2%) erfüllen die Kriterien, die an EU-Anforderungen angelehnt wurden.
Gleichzeitig bergen rund 75% der Claims (inkl. Erklärungen) ein erhöhtes oder sehr hohes Risiko – etwa durch vage Aussagen, fehlende Spezifizierung oder problematische Begriffe.
Besonders relevant für Marketing- und Produktteams: Knapp 45% der untersuchten Green Claims bezogen sich auf die Verpackung (vor allem Recycling‑Claims).
Und obwohl bereits ~26% der Verpackungen QR‑Codes für digitale Infos nutzen, sind Präsentation und Inhalte oft mangelhaft – Transparenz scheitert in der Praxis häufig an Zugänglichkeit und Struktur.

Was ist ein Green Claim?
Ein Green Claim (auch: Environmental Claim, Umweltaussage) ist jede Aussage, die einem Produkt, einer Dienstleistung oder einem Unternehmen einen positiven, neutralen oder geringeren Umwelteinfluss zuschreibt – explizit („30% weniger CO₂“) oder implizit (durch Bildsprache, Icons, Farben, Siegel‑Anmutung). Wichtig für Ihre Praxis: EmpCo adressiert B2C‑Kommunikation (Marketing/Verkauf an Verbraucher:innen). Nachhaltigkeitsberichte sind typischerweise nicht im Fokus – wenn Inhalte daraus aber in Werbung/Marketing übernommen werden, fällt diese Kommunikation unter die Regeln.
Green Claims Directive / Green Claims Richtlinie – Aktueller Stand (März 2026)
Die EU-Kommission hat den Vorschlag für die Green Claims Directive im März 2023 vorgelegt. Ursprünglich war vorgesehen, dass die Richtlinie bis zum 27.03.2026 in nationales Recht umgesetzt wird und ab dem 27.09.2026 anzuwenden ist.
Seit 2025 ist das Vorhaben politisch ins Stocken geraten: Die Kommission hat angekündigt, den Vorschlag möglicherweise zurückzuziehen, der Trilog wurde abgesagt, und im Work Programme 2026 wird die Richtlinie weiterhin nur als „pending“ geführt.
Praxisfazit: Auch wenn die Green Claims Directive derzeit nicht weiter vorankommt, bleibt die EmpCo-Richtlinie der belastbare Mindestmaßstab. An ihr werden Marketing und Produktkommunikation ab dem 27.09.2026 praktisch zu messen sein.
Was EmpCo für Green Claims im Marketing konkret verändert
- Generische Umweltclaims: „grün“, „umweltfreundlich“, „nachhaltig“
EmpCo definiert generic environmental claims als Umweltaussagen, deren Spezifizierung nicht klar und prominent im selben Medium erfolgt. Solche generischen Claims sind verboten, wenn keine anerkannt exzellente Umweltleistung nachgewiesen werden kann. - „Klimaneutral“ & CO₂‑Claims: Offsetting ist hochriskant
Die EU‑Kommission stellt klar:- Generische Carbon‑Neutralitätsclaims („climate neutral“, „carbon neutral“, „carbon compensated“) fallen unter die Regeln für generische Umweltclaims.
- Produktbezogene Claims, die auf CO₂‑Kompensation/Offsetting basieren („neutral/reduziert/positiver Impact … based on offsetting“) sind als Praktik verboten.
- Siegel, Labels, „Trust Marks“
Freiwillige Nachhaltigkeitslabels dürfen nicht einfach „irgendwie grün wirken“: Sie müssen auf einem Zertifizierungsschema beruhen oder von öffentlichen Stellen etabliert sein – sonst droht ein Verbot in der Kommunikation. - „Bis 2030 klimaneutral“: Zukunftsversprechen brauchen Plan & Prüfung
Claims zur künftigen Umweltleistung (inkl. Übergang zu Klima‑/CO₂‑Neutralität) sind ohne konkrete, öffentlich nachvollziehbare, messbare Commitments in einem realistischen Umsetzungsplan und ohne regelmäßige unabhängige Prüfung hochkritisch. - Gestaltung wird Compliance‑Thema
Auch „grüne“ Bildwelt, Icons (Blätter/Wassertropfen) oder eine Siegel‑Optik können als implizite Umweltaussage verstanden werden – je nach Kontext und Verbraucherwahrnehmung.
Unser Vorgehen: EmpCo Green Claim Check in 4 Schritten
Wir arbeiten mit einem klaren Prozess, der Marketing, Nachhaltigkeit, Produkt und Recht zusammenbringt – und Ihre Kommunikation schneller freigabefähig macht.
- Claim-Inventur & Risiko-Screening
- Sammlung aller Green Claims über Kanäle: Packaging, Website, Social, Kampagnen, POS, Sales-Unterlagen
- Einordnung nach Claim-Typ (generisch, spezifisch, Vergleich, Zukunftsclaim, Label, CO₂/klimaneutral)
- Ampel-Risiko und Priorisierung der kritischen Claims
- Spezifizierung & Wording (verständlich, konkret, markengerecht)
- Überarbeitung vager Aussagen hin zu spezifischen und überprüfbaren Formulierungen
- Klare Scope-Abgrenzung: Produkt vs. Verpackung vs. Unternehmen, Zeitraum, Systemgrenzen
- Textbausteine für kanaltypische Situationen (wenig Platz, kurze Formate, Social etc.)
- Nachweis-Setup („Proof Pack“)
- Mapping: Welche Aussage braucht welche Daten/Belege?
- Struktur: Datenquelle, Methodik, Aktualität, Verantwortlichkeiten
- Erstellung einer prüffähigen Dokumentation pro Claim (für interne Freigabe & externe Prüfpfade)
- Governance & Umsetzung im Alltag
- Claim-Freigabeprozess (Rollen, Checklisten, Versionierung)
- Label-/Siegel-Governance (welche Labels dürfen wie eingesetzt werden)
- Trainings für Marketing & Produktteams + Schnittstelle zur Nachhaltigkeitsberichterstattung
Unsere Leistungen für Ihre EmpCo-konforme Green Claim Nachhaltigkeitskommunikation:
Wir unterstützen Sie dort, wo Marketing, Produkt, Nachhaltigkeit und Recht zusammenkommen – von der Claim‑Formulierung bis zum Freigabeprozess.
- Entwicklung und Überarbeitung Green‑Claim‑konformer Kommunikationsaussagen (B2C‑Fokus)
- EmpCo-Check für Website, Kampagnen, Packaging & Produktkommunikation
- Claim-Inventur (Claim Register) inkl. Kanal‑ und Claim‑Typ‑Clustering
- Risiko- und Gap-Analyse: Was ist belegbar – und was muss nachgeschärft werden?
- Proof Pack / Nachweis-Setup je Claim (Datenbasis, Methodik, Scope, Aktualität, Zuständigkeiten)
- Label-/Siegel-Check: Ist das Label als Nachhaltigkeitslabel zulässig (Zertifizierungssystem / öffentliche Stelle)?
- CO₂- und Klimaneutralitätsclaims: Review der Claim-Logik – insbesondere in Bezug auf Offsetting
- Design-/Packaging-Review: Prüfung impliziter Claims durch Icons/Bildsprache.
- Freigabeprozess & interne Guidelines (Marketing-Playbook, Do/Don’t, Formulierungsregeln)
- Training für Marketingteams: EmpCo‑Basics, Claim‑Typen, Beispiele, Entscheidungsleitfaden
Optional:
Beispiel: „Green Claim Proof Pack“ – so wird aus einem Claim ein freigabefähiger Kommunikationsbaustein
Ein Proof Pack ist ein kompakter Claim‑Steckbrief, der Marketing und Nachhaltigkeit auf eine gemeinsame Grundlage bringt.
- Claim‑Text (final) + erlaubte Varianten (kurz/lang, Social)
- Claim‑Typ (generisch/spezifisch/vergleichend/CO₂/Label/Zukunftsclaim)
- Scope & Abgrenzung (Produkt/Verpackung/Unternehmen; Zeitraum; Systemgrenzen)
- Daten & Methodik (Quelle, Berechnung, Annahmen, Aktualität)
- Risiken & „Missverständnisfallen“ (Interpretationsrisiken, implizite Aussagen)
- Nachweisablage (wo liegt was – für wen zugänglich)
- Freigabe/Owner (Version, Verantwortliche, Review‑Takt)
- Verbraucher‑Kurztext (verständlich, ohne Fachjargon)
Auf Wunsch erhalten Sie das Proof Pack als Claim‑Register (Excel/Sheet) inkl. Versionierung, Owner, Review‑Takt und Verlinkung auf die Nachweisablage – damit Claims in Kampagnen und Packaging nicht jedes Mal neu „zusammenrecherchiert“ werden müssen.
Ihr Ansprechpartner für EmpCo & Green Claims

Heiko Rittweger
Geschäftsführender Gesellschafter
Heiko Rittweger bringt das Thema auch in den fachlichen Austausch ein – u. a. als Impulsgeber bei einer Veranstaltung der Heinrich‑Böll‑Stiftung Thüringen zum Thema „Nachhaltigkeitskommunikation am Beispiel von Greenwashing“.
Auch bei Formaten rund um nachhaltige Unternehmensführung (z. B. ThEx Zukunftswirtschaft) war er als Experte eingebunden.
Häufige Fragen zur Green Claim Nachhaltigkeitskommunikation (FAQ)
Was ist die EmpCo‑Richtlinie (Empowering Consumers Directive)?
Ab wann gilt EmpCo für Unternehmen?
Was ist mit der EU Green Claims Directive / Green Claims Richtlinie – kommt die noch?
Was bedeutet „anerkannt exzellente Umweltleistung“ bei generischen Umweltclaims?
Was ist Greenwashing bzw. „Green Washing“?
Darf ich „klimaneutral“ oder „climate neutral“ noch verwenden?
- Generische Carbon‑Neutralitätsclaims fallen unter die Regeln für generische Umweltclaims.
- Produktclaims, die auf Offsetting basieren („neutral/reduced/positive impact… based on offsetting“), sind als Praktik verboten. In der Praxis heißt das: Claims müssen sauber abgegrenzt, methodisch belastbar und verständlich erklärt sein – ohne Kompensations‑Kurzschluss.
Gilt EmpCo auch für Unternehmenskommunikation und Nachhaltigkeitsberichte (CSRD/ESRS)?
Können Icons/Bildsprache schon ein Green Claim sein?
Quellen & Rechtsgrundlagen (Auswahl, Stand: März 2026)
- EmpCo / Richtlinie (EU) 2024/825: https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/ALL/?uri=CELEX:32024L0825
- Einordnung „generische Umweltclaims“ und Beispiele (z. B. „eco‑friendly“, „green“, „biodegradable“) sowie das Prinzip der „anerkannt exzellenten Umweltleistung“: https://eur-lex.europa.eu/legal-content/EN/TXT/PDF/?uri=OJ:L_202400825
- Green Claims: EU‑Kommission – Vorschlag/Überblick (Proposal seit März 2023): https://environment.ec.europa.eu/topics/circular-economy-topics/green-claims_en
- Status im Gesetzgebungsprozess (Kommission kündigte 2025 Rückzugsabsicht an; Trilog abgesagt; Work Programme 2026 weiterhin „pending“): https://www.europarl.europa.eu/legislative-train/theme-environment-public-health-and-food-safety-envi/file-substantiating-green-claims?sid=9901
- Markt‑Reality‑Check: „The State of Green Claims 2024“ (163 Claims / 78 Marken / DE‑Retail)
Hinweis: Wir unterstützen Sie bei der EmpCo‑orientierten Ausgestaltung von Green Claims in Marketing und Produktkommunikation. Eine Rechtsberatung im Einzelfall ersetzen diese Inhalte nicht.