Taxonomieberechnungen & -beratung – EU-Taxonomie für die CSRD
Berichterstattung einfach umsetzen
RITTWEGER + TEAM bietet fachkundige Beratung durch erfahrene Experten für EU-Taxonomie und CSRD-Berichterstattung. Wir begleiten Unternehmen dabei, die komplexen regulatorischen Anforderungen strategisch zu nutzen, um ihre Wettbewerbsfähigkeit zu stärken und langfristigen Unternehmenserfolg zu sichern. Mit unserer Expertise in der Nachhaltigkeitsstrategie und einem besonderen Fokus auf die Kreislaufwirtschaft unterstützen wir Sie dabei, taxonomierelevante Aktivitäten zu bewerten, nachhaltige Investitionen gezielt zu steuern und Ihre Wirtschaftsaktivitäten taxonomiekonform aufzustellen.
Taxonomiebewertung von Produkten & Investitionen – Nachhaltigkeit als strategischen Vorteil nutzen
Neben der Berichterstattung spielt die Taxonomiebewertung von Investitionen, Gebäuden und Produkten eine entscheidende Rolle für Unternehmen, die Nachhaltigkeit als strategischen Erfolgsfaktor nutzen möchten. Eine fundierte Bewertung nach den Kriterien der EU-Taxonomie bietet klare Vorteile – sei es als Verkaufsargument für nachhaltige Produkte und Immobilien, als Grundlage für Investitionsentscheidungen oder um sicherzustellen, dass unternehmensinterne Investitionen tatsächlich zur nachhaltigen Transformation beitragen.
Durch unsere fachkundige Analyse und Bewertung im Rahmen des Taxonomie-Scans helfen wir, die Taxonomiekonformität von Produkte und Gebäude präzise zu bestimmen und transparent darzustellen. Damit schaffen Sie nicht nur Vertrauen bei Kunden und Investoren, sondern auch eine solide Basis für nachhaltige Finanzierungsentscheidungen. So unterstützen wir Unternehmen gezielt dabei, die Vorteile der EU-Taxonomie wirtschaftlich zu nutzen und sich als Vorreiter einer nachhaltigen Wirtschaft zu positionieren.
Jetzt Taxonomieberatung anfragen!
Nutzen Sie unsere Expertise für Ihre nachhaltige Unternehmensstrategie. Kontaktieren Sie uns für eine kostenlose Erstberatung!
Nachhaltigkeitsbericht & EU-Taxonomie: Taxonomiefähige Umsätze und Investitionen berechnen
Die EU-Taxonomie definiert für die Finanzwirtschaft, welche wirtschaftlichen Aktivitäten als ökologisch nachhaltig gelten, und soll so Finanzmittel gezielt in Aktivitäten lenken, die zur Transformation der Realwirtschaft beitragen.
Im Rahmen der Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) müssen Unternehmen ihre taxonomiefähigen und -konformen Umsätze, Kosten und Investitionen ausweisen und damit detaillierte Angaben zur Taxonomiekonformität machen.
Unsere Taxonomie-Beratung unterstützt Sie umfassend – von der Analyse und Bewertung Ihrer wirtschaftlichen Aktivitäten über die Berechnung taxonomierelevanter Kennzahlen bis hin zur Integration in Ihre Nachhaltigkeitsberichterstattung. Mit praxisnaher Expertise und maßgeschneiderten Lösungen helfen wir Ihnen, die regulatorischen Anforderungen effizient, regelkonform und ohne unnötigen Mehraufwand zu erfüllen.
Ihre Vorteile durch eine Taxonomiebewertung
- Bessere ESG-Ratings und mehr Transparenz für Investoren und damit bessere Finanzierungschancen
- Sichere EU-Taxonomie-Compliance für Ihr Unternehmen
- Erfüllung regulatorischer Anforderungen für nachhaltige Investments und CSRD Berichterstattung
- Optimierte Finanzierungs- und Fördermöglichkeiten
Unsere Dienstleistungen im Rahmen der EU Taxonomie Berechnung
Taxonomieberechnungen im Rahmen der CSRD
- Taxonomiefähigkeitsanalyse – Prüfung, ob Ihre Wirtschaftstätigkeiten den EU-Taxonomie-Kriterien entsprechen und damit taxonomiefähig sind
- Taxonomiekonformitätsanalyse – Prüfung, ob Ihre taxonomiefähigen Wirtschaftstätigkeiten den technischen Bewertungskriterien und den DNSH Kriterien entsprechen und damit EU taxonomiekonform sind
- Berichterstattung & Dokumentation – Unterstützung bei der Erstellung der Taxonomietabellen für die CSRD Berichterstattung
EU Taxonomie Gap Analyse
- Berechnung einer EU Taxonomiekonformitäts-Quote
- Handlungsempfehlungen und Entscheidungsgrundlagen zur strategischen Ausrichtung und Erhöhung der EU Taxonomiekonformitäts-Quote
Investitionsbewertung nach EU Taxonomie
- Strategieberatung & Compliance-Optimierung – Entwicklung nachhaltiger Lösungen für eine zukunftssichere ESG-Strategie
- Investitionsbewertung nach EU Taxonomie-Kriterien
- Taxonomie-Scan und Taxonomiebewertung von Gebäuden, Immobilien und Produkten
Methodik des Taxonomie-Scans für die CSRD-Berichterstattung
Der Taxonomie-Scan folgt einer klar strukturierten Methodik, die sich an der EU-Taxonomie-Verordnung (Verordnung (EU) 2020/852) und weiteren regulatorischen Anforderungen orientiert. Der Prozess umfasst die folgenden Schritte:
- Identifikation relevanter Aktivitäten – Prüfung, welche Geschäftstätigkeiten, Produkte oder Projekte potenziell unter die EU-Taxonomie fallen (taxonomiefähige Aktivitäten)
- Prüfung der technischen Bewertungskriterien – Untersuchung, ob eine Aktivität die in den delegierten Rechtsakten definierten technischen Schwellenwerte erfüllt und einen substanziellen Beitrag zu mindestens einem der sechs Umweltziele der EU-Taxonomie leistet
- Einhaltung des „Do No Significant Harm“-Prinzips (DNSH) – Sicherstellung, dass die Aktivität keine erheblichen Schäden an anderen Umweltzielen verursacht
- Prüfung der Mindestschutzanforderungen – Überprüfung der Einhaltung sozialer und Governance-Standards gemäß OECD-Leitsätzen und UN-Leitprinzipien
- Dokumentation und Auditierbarkeit – Nachvollziehbare Dokumentation der Ergebnisse für eine externe Prüfung und Berichterstattung
Gut zu Wissen. (FAQ)
Was bedeutet die EU-Taxonomie für Unternehmen?
Die EU-Taxonomie ist ein Klassifizierungssystem für nachhaltige Wirtschaftsaktivitäten, das ursprünglich für den Finanzmarkt entwickelt wurde. Im Rahmen der CSRD-Nachhaltigkeitsberichterstattung hat sie direkte Auswirkungen auf Unternehmen, da diese offenlegen müssen, wie viel ihres Umsatzes, ihrer Investitionen (CapEx) und Betriebsausgaben (OpEx) mit ökologisch nachhaltigen Tätigkeiten übereinstimmen. Dadurch wird Transparenz geschaffen und Unternehmen werden stärker in die nachhaltige Transformation der Wirtschaft eingebunden.
Welche Rolle spielt die EU-Taxonomie im Rahmen der ESRS-Berichterstattung?
Die EU-Taxonomie ist ein zentraler Bestandteil der Nachhaltigkeitsberichterstattung nach den European Sustainability Reporting Standards (ESRS). Unternehmen müssen dabei ihre wirtschaftlichen Tätigkeiten zunächst auf Taxonomiefähigkeit prüfen. Das bedeutet, sie legen offen, welcher Anteil ihrer Aktivitäten grundsätzlich einem der sechs Umweltziele (Klimaschutz, Anpassung an den Klimawandel, nachhaltige Nutzung und Schutz von Wasser- und Meeresressourcen, Übergang zu einer Kreislaufwirtschaft, Vermeidung und Verminderung der Umweltverschmutzung, Schutz und Wiederherstellung der Biodiversität und Ökosysteme) dient.
In einem zweiten Schritt wird bewertet, inwiefern diese taxonomiefähigen Aktivitäten auch taxonomiekonform sind. Dafür müssen sie die technischen Bewertungskriterien der EU-Taxonomie erfüllen, das Do No Significant Harm (DNSH)-Prinzip einhalten und die sozialen Mindeststandards berücksichtigen. DNSH stellt sicher, dass eine wirtschaftliche Tätigkeit kein anderes Umweltziel erheblich beeinträchtigt, etwa indem sie nicht zur Umweltverschmutzung oder zum Verlust von Biodiversität führt.
Welche EU-Taxonomie-KPIs muss ein Unternehmen im Rahmen eines CSRD-Nachhaltigkeitsberichts offenlegen?
Unternehmen müssen im Rahmen der CSRD-Nachhaltigkeitsberichterstattung zentrale EU-Taxonomie-Kennzahlenoffenlegen. Dazu gehören der Anteil des Umsatzes, der Investitionen (CapEx) und der Betriebsausgaben (OpEx), der mit taxonomiefähigen und taxonomiekonformen Wirtschaftsaktivitäten verbunden ist.
Die Offenlegung erfolgt in standardisierten Tabellen, die sowohl den Anteil der taxonomiefähigen als auch der taxonomiekonformen Tätigkeiten ausweisen. Unternehmen können zur Erstellung dieser Tabellen den EU Taxonomy Calculator nutzen. Dieser bietet eine erste Orientierung, ersetzt jedoch nicht eine detaillierte Bewertung auf Grundlage der maßgeblichen EU-Verordnungen.
Für eine solche Bewertung sind insbesondere die Taxonomie-Verordnung (EU) 2020/852, die Delegierte Verordnung (EU) 2021/2139, welche die technischen Bewertungskriterien für Klimaschutz und Anpassung an den Klimawandeldefiniert, sowie die Delegierte Verordnung (EU) 2021/2178, die die Offenlegungsanforderungen für Unternehmenregelt, relevant. Da die EU-Taxonomie regelmäßig weiterentwickelt wird, können zukünftige delegierte VerordnungenAnpassungen und Ergänzungen enthalten, die zu berücksichtigen sind.
Weitere Informationen finden Sie auf der offiziellen Website der Europäischen Kommission zur EU-Taxonomie unter finance.ec.europa.eu