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Green Claim Nachhaltigkeitskommunikation.

RITTWEGER + TEAM verbindet Kommunikation, Design und Nachhaltigkeitsberatung. Wir unterstützen Marketing-, Nachhaltigkeits- und Produktteams dabei, Umweltvorteile nachvollziehbar zu belegen und verständlich, konkret und markengerecht zu kommunizieren – auf Verpackungen, Websites und in Kampagnen. Mit unserem Green-Claim-Check schaffen wir die fachliche Grundlage für Ihre Nachhaltigkeitskommunikation im Kontext von EmpCo. Wir analysieren Aussagen und Nachweise, entwickeln Texte und Gestaltung weiter.

Unser fachlicher Maßstab: Wirkung, Nachweise und Aussagegrenzen

Nachhaltigkeit bedeutet für uns, ökologische, soziale und wirtschaftliche Wirkungen zusammenzudenken. Bei Green Claims betrachten wir den konkret belegbaren Umweltvorteil: Worauf bezieht er sich, welche Lebenszyklusphasen sind abgedeckt und welche Grenzen hat die Aussage?

Je nach Fragestellung nutzen wir ISO 14020 und ISO 14021 für Umweltaussagen, ISO 14040/14044 für Ökobilanzen und ISO 14067 für Produkt-CO₂-Bilanzen als fachliche Maßstäbe.

Bei taxonomiebezogenen Angaben beziehen wir die technischen Kriterien der jeweiligen Wirtschaftstätigkeit ein. Die Erfüllung einzelner Kriterien ist dabei nicht mit vollständiger EU-Taxonomiekonformität gleichzusetzen.

Wir unterscheiden zwischen fachlicher Belegbarkeit, der Erfüllung bestimmter Norm- oder Taxonomiekriterien und der rechtlichen Zulässigkeit einer Werbeaussage. Das eine ersetzt nicht das andere.

40%

der Behauptungen haben keine Belege

53%

der Anträge enthalten vage, irreführende oder unbegründete Informationen

1/2

aller grünen Siegel bieten nur eine schwache oder gar keine Überprüfung

230

In der EU gibt es 230 Nachhaltigkeitskennzeichen und 100 grüne Energiekennzeichen mit sehr unterschiedlichen Transparenzniveaus.

Nachhaltigkeitskommunikation mit Blick auf EmpCo – der fachliche und
kommunikative Check

Was EmpCo für Green Claims im Marketing konkret verändert

Generische Umweltclaims: „grün“, „umweltfreundlich“, „nachhaltig“

EmpCo definiert generic environmental claims als Umweltaussagen, deren Spezifizierung nicht klar und prominent im selben Medium erfolgt. Solche generischen Claims sind verboten, wenn keine anerkannt exzellente Umweltleistung nachgewiesen werden kann.

„Klimaneutral“ & CO₂‑Claims: Offsetting ist hochriskant

Die EU‑Kommission stellt klar: Generische Carbon‑Neutralitätsclaims („climate neutral“, „carbon neutral“, „carbon compensated“) fallen unter die Regeln für generische Umweltclaims. Produktbezogene Claims, die auf CO₂‑Kompensation/Offsetting basieren („neutral/reduziert/positiver Impact … based on offsetting“) sind als Praktik verboten.

Siegel, Labels, „Trust Marks“

Freiwillige Nachhaltigkeitslabels dürfen nicht einfach „irgendwie grün wirken“: Sie müssen auf einem Zertifizierungsschema beruhen oder von öffentlichen Stellen etabliert sein – sonst droht ein Verbot in der Kommunikation.

„Bis 2030 klimaneutral“: Zukunftsversprechen brauchen Plan & Prüfung

Claims zur künftigen Umweltleistung (inkl. Übergang zu Klima‑/CO₂‑Neutralität) sind ohne konkrete, öffentlich nachvollziehbare, messbare Commitments in einem realistischen Umsetzungsplan und ohne regelmäßige unabhängige Prüfung hochkritisch.

Gestaltung wird Compliance‑Thema

Auch „grüne“ Bildwelt, Icons (Blätter/Wassertropfen) oder eine Siegel‑Optik können als implizite Umweltaussage verstanden werden – je nach Kontext und Verbraucherwahrnehmung.

Unser Vorgehen: EmpCo Green Claim Check in 4 Schritten

Wir arbeiten mit einem klaren Prozess, der Marketing, Nachhaltigkeit, Produkt und Recht zusammenbringt – und Ihre Kommunikation schneller freigabefähig macht.

 

1. Claim-Inventur & fachlicher Klärungsbedarf / Risiko-Screening

  • Sammlung aller Green Claims über Kanäle: Packaging, Website, Social, Kampagnen, POS, Sales-Unterlagen
  • Einordnung nach Claim-Typ (generisch, spezifisch, Vergleich, Zukunftsclaim, Label, CO₂/klimaneutral)
  • Einordnung nach Nachweisstand, Verständlichkeit und fachlichem Überarbeitungsbedarf

2. Spezifizierung & Wording (verständlich, konkret, markengerecht)

  • Überarbeitung vager Aussagen hin zu spezifischen und überprüfbaren Formulierungen
  • Klare Scope-Abgrenzung: Produkt vs. Verpackung vs. Unternehmen, Zeitraum, Systemgrenzen
  • Textbausteine für kanaltypische Situationen (wenig Platz, kurze Formate, Social etc.)

3. Nachweis-Setup („Proof Pack“)

  • Mapping: Welche Aussage braucht welche Daten/Belege?
  • Struktur: Datenquelle, Methodik, Aktualität, Verantwortlichkeiten
  • Erstellung einer prüffähigen Dokumentation pro Claim (für interne Freigabe & externe Prüfpfade)

4. Governance & Umsetzung im Alltag

  • Claim-Freigabeprozess (Rollen, Checklisten, Versionierung)
  • Label-/Siegel-Dokumentation: Kriterien, Nachweise und rechtlich abgestimmte Einsatzvorgaben erfassen
  • Trainings für Marketing & Produktteams + Schnittstelle zur Nachhaltigkeitsberichterstattung

Unsere Leistungen für Ihre EmpCo-konforme Green Claim Nachhaltigkeitskommunikation:

Wir unterstützen Sie dort, wo Marketing, Produkt, Nachhaltigkeit und Recht zusammenkommen – von der Claim‑Formulierung bis zum Freigabeprozess.

  • Entwicklung und Überarbeitung Green‑Claim‑konformer Kommunikationsaussagen (B2C‑Fokus)
  • EmpCo-Check für Website, Kampagnen, Packaging & Produktkommunikation
  • Claim-Inventur (Claim Register) inkl. Kanal‑ und Claim‑Typ‑Clustering
  • Risiko- und Gap-Analyse: Was ist belegbar – und was muss nachgeschärft werden?
  • Proof Pack / Nachweis-Setup je Claim (Datenbasis, Methodik, Scope, Aktualität, Zuständigkeiten)
  • Label-/Siegel-Check: Ist das Label als Nachhaltigkeitslabel zulässig (Zertifizierungssystem / öffentliche Stelle)
  • CO₂- und Klimaneutralitätsclaims: Review der Claim-Logik – insbesondere in Bezug auf Offsetting
  • Design-/Packaging-Review: Prüfung impliziter Claims durch Icons/Bildsprache.
  • Freigabeprozess & interne Guidelines (Marketing-Playbook, Do/Don’t, Formulierungsregeln)
  • Training für Marketingteams: EmpCo‑Basics, Claim‑Typen, Beispiele, Entscheidungsleitfaden

Beispiel:

„Green Claim Proof Pack“ – Aussagen und Nachweise für die Abstimmung aufbereiten

Ein Proof Pack ist ein kompakter Claim‑Steckbrief, der Marketing und Nachhaltigkeit auf eine gemeinsame Grundlage bringt.

  • Claim‑Text (final) + erlaubte Varianten (kurz/lang, Social)
  • Claim‑Typ (generisch / spezifisch / vergleichend / CO₂ / Label / Zukunftsclaim)
  • Scope & Abgrenzung (Produkt/Verpackung/Unternehmen; Zeitraum; Systemgrenzen)
  • Daten & Methodik (Quelle, Berechnung, Annahmen, Aktualität)
  • Risiken & „Missverständnisfallen“ (Interpretationsrisiken, implizite Aussagen)
  • Nachweisablage (wo liegt was – für wen zugänglich)
  • Freigabe/Owner (Version, Verantwortliche, Review‑Takt)
    Verbraucher‑Kurztext (verständlich, ohne Fachjargon)

Auf Wunsch erhalten Sie das Proof Pack als Claim‑Register (Excel/Sheet) inkl. Versionierung, Owner, Review‑Takt und Verlinkung auf die Nachweisablage – damit Claims in Kampagnen und Packaging nicht jedes Mal neu „zusammenrecherchiert“ werden müssen.

Fachberatung und Rechtsberatung – klar getrennt

Unser Green-Claim-Check bewertet die fachliche Nachvollziehbarkeit von Aussagen, Nachweisen und Gestaltung. Er beinhaltet keine rechtliche Einzelfallprüfung, keine Bestätigung der EmpCo-/UWG-Konformität und keine Zertifizierung.

Die rechtliche Bewertung der konkreten Werbeaussage erfolgt gesondert durch Ihre Rechtsabteilung oder eine beauftragte Rechtsanwaltskanzlei. Wir bereiten dafür die fachlichen Unterlagen auf und begleiten die Abstimmung.

Quellen & Rechtsgrundlagen (Auswahl, Stand: September 2026)

  • EmpCo / Richtlinie (EU) 2024/825: https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/ALL/?uri=CELEX:32024L0825
  • Einordnung „generische Umweltclaims“ und Beispiele (z. B. „eco‑friendly“, „green“, „biodegradable“) sowie das Prinzip der „anerkannt exzellenten Umweltleistung“: 
https://eur-lex.europa.eu/legal-content/EN/TXT/PDF/?uri=OJ:L_202400825
  • Green Claims: EU‑Kommission – Vorschlag/Überblick (Proposal seit März 2023): 
https://environment.ec.europa.eu/topics/circular-economy-topics/green-claims_en
  • Status im Gesetzgebungsprozess (Kommission kündigte 2025 Rückzugsabsicht an; Trilog abgesagt; Work Programme 2026 weiterhin „pending“)
  • Markt‑Reality‑Check: „The State of Green Claims 2024“ (163 Claims / 78 Marken / DE‑Retail)

Hinweis: Wir unterstützen Sie bei der EmpCo‑orientierten Ausgestaltung von Green Claims in Marketing und Produktkommunikation. Eine Rechtsberatung im Einzelfall ersetzen diese Inhalte nicht.

Häufige Fragen zur Green Claim Nachhaltigkeitskommunikation (FAQ)

Was ist ein Green Claim – und was ist Greenwashing?

Ein Green Claim vermittelt, dass ein Produkt, eine Dienstleistung oder ein Unternehmen einen Umweltvorteil bietet – beispielsweise durch weniger Emissionen oder den Einsatz von Rezyklaten. Das kann auch über Bilder und Symbole geschehen. Greenwashing bezeichnet Kommunikation, die Umweltleistungen besser darstellt, als sie tatsächlich belegt sind. Weitere Fragen und Antworten der Europäischen Kommission dazu hier

Was ist EmpCo und ab wann gelten die neuen Regeln?

Die EmpCo-Richtlinie, Richtlinie (EU) 2024/825, verschärft unter anderem die Anforderungen an Umweltwerbung und Nachhaltigkeitssiegel gegenüber Verbrauchern. Die entsprechenden Änderungen des deutschen Wettbewerbsrechts gelten ab dem 27. September 2026. Irreführende Werbung ist bereits zuvor verboten. Quelle: Umweltbundesamt, „Stärkerer Schutz vor Greenwashing in deutsches Recht umgesetzt“, 12.03.2026

Welche Themen stehen bei EmpCo besonders im Fokus?

Dazu gehören allgemeine Umweltaussagen wie „umweltfreundlich“, Nachhaltigkeitssiegel, kompensationsbasierte Klimaaussagen und Versprechen über künftige Umweltleistungen. Auch der Bezugsgegenstand ist entscheidend: Ein Vorteil der Verpackung darf nicht als Vorteil des gesamten Produkts dargestellt werden. Quelle: Umweltbundesamt, „Stärkerer Schutz vor Greenwashing in deutsches Recht umgesetzt“, 12.03.2026

Was bedeutet „anerkannt hervorragende Umweltleistung“?

Für allgemeine Umweltaussagen sieht EmpCo bestimmte Nachweiswege vor, etwa das EU Ecolabel, offiziell anerkannte Umweltzeichen nach EN ISO 14024 oder einschlägige Spitzenleistungen nach anderem EU-Recht. Der Nachweis muss zur beworbenen Eigenschaft passen. Ein beliebiges Zertifikat oder ein einzelner Umweltvorteil genügt dafür nicht automatisch. Quelle: European Commission, Question & Answers, June 2026

Darf ich weiterhin mit „klimaneutral“ werben?

Eine pauschale Antwort ist nicht möglich. Ab dem 27. September 2026 sind produktbezogene Aussagen über neutrale, verringerte oder positive Treibhausgaswirkungen verboten, wenn sie auf Kompensation außerhalb der Wertschöpfungskette beruhen. In der Praxis heißt das: Andere Klimaaussagen unterliegen ebenfalls Anforderungen. Für eine konkrete Formulierung ist eine rechtliche Einzelfallprüfung erforderlich.

Gilt EmpCo auch für Unternehmenskommunikation und Nachhaltigkeitsberichte (CSRD/ESRS)?

EmpCo richtet sich auf B2C‑Praktiken. Nachhaltigkeitsberichte (z. B. CSRD‑Berichte) sind typischerweise nicht das Ziel, weil sie oft verpflichtend und eher investor‑orientiert sind. Wenn Inhalte daraus jedoch in Werbung/Marketing gegenüber Verbraucher:innen genutzt werden, fällt diese Kommunikation unter die Regeln.

Können Icons/Bildsprache schon ein Green Claim sein?

Ja. Natur‑Icons, „grüne“ Gestaltung, Tropfen/Blätter etc. können als implizite Umweltclaims interpretiert werden – besonders in Kombination mit Aussagen/Labels. Deshalb prüfen wir nicht nur Texte, sondern auch Design‑Elemente.

Ist EmpCo dasselbe wie die Green-Claims-Richtlinie?

Nein. EmpCo und der Vorschlag für eine Green-Claims-Richtlinie sind unterschiedliche Vorhaben. Die EU-Kommission führt den Green-Claims-Vorschlag derzeit weiterhin als anhängig. Die Anwendung der EmpCo-Regelungen ist davon unabhängig. Quelle: European Commission, Green Claims, Overview, 16. September 2026